hib-Meldung
033/2007
Datum: 05.02.2007
heute im Bundestag - 05.02.2007
Liberale gegen Verlängerung der Preisaufsicht über Stromtarife
16/4187) ein. Einzelne Bundesländer
wollten das Auslaufen der Preisaufsicht verhindern, schreiben die
Abgeordneten. Die FDP wendet sich auch gegen eine Verschärfung
der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Zuge der Novellierung
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die
Missbrauchsaufsicht diene dazu, funktionierenden, ungehinderten und
diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen und den
Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des
Wettbewerbsverhaltens der Marktteilnehmer zu bekämpfen. Nach
den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministers solle das
Kartellrecht nun um einen Mechanismus der Kosten- und
Preiskontrolle ausschließlich für den Energiesektor
erweitert werden. Das Vorhaben des Ministers biete jedoch weder
für die Hauptursachen der Wettbewerbsprobleme, vor allem der
marktbeherrschenden Stellung der großen Energiekonzerne, noch
für die gewollte Stärkung der Missbrauchsaufsicht
zufrieden stellende Lösungen. Die fortschreitende
Konzentration und die Mängel des derzeitigen
wettbewerbspolitischen Instrumentariums erforderten daher eine
generelle Stärkung der Missbrauchsaufsicht des Kartellamts,
betont die Fraktion. Die Abgeordneten gehen ferner auf einen
Wettbewerbsbericht der EU-Kommission ein, in dem festgestellt
werde, dass die größten Wettbewerbshemmnisse in der nach
wie vor hohen Konzentration auf den Märkten der
Mitgliedstaaten und einer unzureichenden Verknüpfung dieser
Einzelmärkte zu einem europäischen Energiebinnenmarkt zu
suchen seien. Die Kommission kritisiere die unzureichenden
Ergebnisse bei der stärkeren Entflechtung von Energieerzeugung
und -vertrieb einerseits sowie der Übertragung und Verteilung
der Energie andererseits. Brüssel schlage eine
eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest
die Gründung eines unabhängigen Systembetreibers vor.
Nach Meinung der FDP sollten gesetzliche Regelungen zur
Entflechtung erst dann novelliert werden, wenn die bestehenden
Regelungen sich als untauglich erwiesen haben. Die Regierung wird
aufgefordert, ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorzulegen, weil
dies die Voraussetzung für eine energiepolitische
Gemeinschaftskonzeption auf EU-Ebene sei. Bei der Novellierung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollte auf eine
sektorspezifische Regelung und auf eine zeitlich befristete
Geltungsdauer verzichtet werden. Dirigistische Instrumente, die in
Unternehmensentscheidungen eingreifen, wie etwa die
Kohleprivilegierung im Nationalen Allokationsplan für den
Emissionshandel oder die Regelungen zum vorzeitigen Ausstieg aus
der Kernenergie-Nutzung, sollten beseitigt oder zumindest auf eine
wettbewerbskonforme Grundlage gestellt werden. Die Liberalen
plädieren zudem für eine bessere Zusammenarbeit der
Regulierungsbehörden in der EU. Langfristig würden
Unternehmen und Verbraucher nur dann von einer Liberalisierung der
Energiemärkte profitieren können, wenn sich der
Gesetzgeber auf einen klaren ordnungspolitischen Rahmen besinne.
Dieser müsse dort eingreifen, wo sich Wettbewerb aufgrund
natürlicher Monopole nicht wirksam entwickeln könne.
Eingriffe in die Preisgestaltung oder die Produktionsweise sollten
möglichst unterbleiben oder marktkonform gestaltet werden,
heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Die Preisaufsicht über die Stromtarife nach
der Bundestarifordnung Elektrizität soll nach deren Auslaufen
zum 1. Juli dieses Jahres nicht verlängert werden. Dafür
setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_033/02