"Planungssicherheit für Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen schaffen"
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert Planungssicherheit für Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen anbauen wollen. In ihrem Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes ( 16/4143) schlägt sie "innovationsfreundliche" Änderungen vor, um diese "Zukunftstechnologie" zu stärken sowie hoch qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Während weltweit auf mehr als 90 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut würden, verhinderten die Regelungen des deutschen Gentechnikgesetzes einen großflächigeren Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, obwohl dies aus umwelt- und agrarpolitischen Gründen sinnvoll wäre, schreiben die Abgeordneten. Die Zurückhaltung beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bewirke, dass die Entwicklung neuer Sorten in Deutschland verzögert werde oder gar nicht stattfinde. Die Liberalen schlagen unter anderem vor, die Kommission für die Biologische Sicherheit, die zu sicherheitsrelevanten Fragen des Gentechnikgesetzes Stellung nimmt, nicht mehr wie bisher in zwei unabhängige Ausschüsse aufzuteilen, um dadurch den Kosten- und Verwaltungsaufwand zu verringern. Da ein Sachverständiger aus dem Bereich der Pflanzenzüchtung Wechselwirkungen von Kulturpflanzen mit verwandten heimischen Arten und das Auswilderungspotenzial genetisch veränderter Kulturpflanzen beurteilen könne, sei ein zweiter Sachverständiger aus dem Bereich der Ökologie nicht erforderlich. Auch bedürfe es keiner sachkundigen Person von den Gewerkschaften, da die Arbeitnehmer-Belange bereits durch eine sachkundige Person aus dem Bereich des Arbeitsschutzes in der Kommission vertreten würden.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, die gesetzlichen Verfahrensfristen nicht "über Gebühr" zu verlängern. Die Genehmigungsbehörde müsse einem Antragsteller innerhalb von 45 Tagen einen Bescheid erteilen, auch wenn eine Stellungnahme der Kommission für die Biologische Sicherheit noch nicht vorliege. Umgekehrt solle eine Stellungnahme der Kommission von der zuständigen Behörde nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie rechtzeitig vorliegt. Die Abgeordneten wollen ferner die gesetzliche Meldefrist für das Standortregister der zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen auf ein "praxistaugliches Maß" von einem Monat verkürzen, um den Anbau nicht unnötig zu erschweren und die Gefahr der Feldzerstörung zu vermindern.
Zur Begründung heißt es, das Standortregister habe in der Vergangenheit zu erheblichen Erschwernissen im Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Sorten geführt. Der probeweise Anbau dieser Sorten muss nach Auffassung der Liberalen nicht im Standortregister erfasst werden. Dabei handele es sich um einen parzellierten Anbau auf Versuchsfeldern, von dem keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft ausgehen könnten. Eine weitere Änderung soll dafür sorgen, dass das Haftungsrisiko nicht beliebig verschärft werden kann. Es drohe die Gefahr, schreibt die FDP, dass für bestimmte Produktionsweisen sehr niedrige Grenzwerte oder eine "Null-Toleranz" eingeführt werden. Außerdem seien Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Derzeit sei weder für den Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, noch für den Landwirt, der darauf verzichten will, klar, wann genau der Haftungsfall eintritt.