hib-Meldung
038/2007
Datum: 12.02.2007
heute im Bundestag - 12.02.2007
Bundesregierung: Keine Berufsordnung für Datenschutzbeauftragte
16/4249) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/4090) mit. In der Antwort heißt es
weiter, dafür, ob der Datenschutzbeauftragte die erforderliche
Fachkunde zur Erfüllung seiner Aufgaben besitzt, seien die
Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung hält es
nicht für erforderlich, eine einheitliche Berufsordnung und
verbindliche Leistungsanforderungen für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten zu schaffen, da diese den "höchst
unterschiedlichen Anforderungen" nicht gerecht würden.
Berlin: (hib/SUK) Der Beauftragte für den Datenschutz ist
zuständig für die Einhaltung der Vorschriften über
den Datenschutz und überwacht dafür insbesondere die
"ordnungsgemäße Anwendung" der
Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten
verarbeitet werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_038/02