Anhörungen zur Rente mit 67 und zur Initiative "50plus"
Berlin: (hib/MPI) Um die rentenpolitischen Pläne der Großen Koalition geht es bei zwei öffentlichen Anhörungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Am Montag, dem 26. Februar, befragen die Abgeordneten zunächst von 9.30 bis 12.30 Uhr Sachverständige zum Thema Rente mit 67. Dazu haben die Fraktionen von Union und SPD einen Gesetzentwurf ( 16/3794) in den Bundestag eingebracht. Außerdem stehen Anträge aller drei Oppositionsfraktionen ( 16/3794, 16/2747 und 16/3812) auf der Tagesordnung der Anhörung.
Das Renteneintrittsalter soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Rot ab 2012 von derzeit 65 Jahren zunächst in Ein-Monats-Schritten und ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten angehoben werden. Im Jahr 2029 soll es dann bei 67 Jahren liegen. Das würde bedeuten, dass die Jahrgänge ab 1964 regulär bis 67 Jahre arbeiten müssen. Wer früher in Rente geht, muss dann Einbußen bei den Altersbezügen in Kauf nehmen. Wer allerdings 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, soll auch weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Mit dem Gesetzentwurf strebt die Koalition zudem an, die seit 2005 unterbliebenen "Anpassungsdämpfungen" bei der Rente ab 2011 nachzuholen, "wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind". Langfristig soll der Beitragssatzanstieg bis zum Jahr 2030 auf 21,9 Prozent begrenzt werden. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent.
In der zweiten Anhörung von 13.00 bis 14.30 Uhr geht es um die Initiative "50plus" zur Verbesserung der Erwerbstätigenquote Älterer. Zur Sprache kommen sollen ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/3793) und je ein Antrag der Fraktionen von FDP ( 16/241) und Die Linke ( 16/3027). Der Gesetzentwurf der Koalition sieht unter anderem einen Kombilohn vor. Ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, sollen danach einen teilweisen Ausgleich für die Einkommenseinbußen erhalten. Zudem sollen die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt werden. Des Weiteren plant die Koalition, dass Unternehmen, die Ältere einstellen, einen Eingliederungszuschuss erhalten können. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr. Künftig kann der Zuschuss auch ohne Vorliegen spezieller Vermittlungshemmnisse gewährt werden, wenn die Betroffenen bereits sechs Monate arbeitslos waren. Attraktiver werden soll nach dem Willen der Koalition die Weiterbildungsförderung Älterer.
Zu den Anhörungen im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses sind unter anderen Experten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesagentur für Arbeit geladen. Bei der Rente mit 67 sollen als Einzelsachverständige der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Professor Bert Rürup, und der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Professor Eckart Bomsdorf zu Wort kommen. Bei der Initiative "50plus" werden der Bonner Arbeitsrechtler Professor Gregor Thüsing und der Gelsenkirchener Arbeits- und Wirtschaftsoziologe Professor Gerhard Bosch Auskunft geben.