29.300 Schadensmeldungen gegen Phoenix Kapitaldienst GmbH
Berlin: (hib/VOM) Bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sind bislang aufgrund der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH 29.300 Schadensmeldungen eingegangen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/4352) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4233) hervor. Wegen der erforderlichen Klärung der Höhe und der Berechtigung der Ansprüche seien bislang noch keine Entscheidungen über die Entschädigungsansprüche getroffen worden. Basis der Berechnung eines möglichen Entschädigungsanspruches sei die tatsächliche Forderung des Anlegers am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalls, schreibt die Regierung.
Die von den Anlegern eingereichten Kontoauszüge zu ihrem Anteil am so genannten Managed Account könnten dazu nicht verwendet werden, da diese teilweise in erheblichem Umfang Scheingewinne beinhalteten, die nicht entschädigungsfähig seien, heißt es in der Antwort weiter. Zusammen mit dem Insolvenzverwalter werde eine Datenbank eingerichtet, welche die Entwicklung eines jeden Anlegerkontos von der Einzahlung bis zur Einstellung der Geschäftstätigkeit der Phoenix Kapitaldienst GmbH nachzeichnet. Da nur ein Teil der Kundengelder tatsächlich in Wertpapiergeschäften angelegt worden sei, müssten die Verwaltungsgebühren, die Gewinnbeteiligungen und die Gewinn- und Verlustzuschreibungen komplett neu berechnet werden. Die Datenbank soll bis Ende März fertig gestellt sein. Daneben werde im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH an einem Insolvenzplan gearbeitet. Die EdW werde bis zur Rechtskraft dieses Insolvenzplans, voraussichtlich Mitte Juni, von Entschädigungen absehen, um das Planverfahren nicht zu behindern. Würde die EdW vor Verabschiedung eines Insolvenzplans mit der Entschädigung beginnen, so die Regierung, gingen die Ansprüche der Anleger in Höhe des Entschädigungsbetrages auf die EdW über. Damit käme es zu einer laufenden Veränderung der Rechtsstellung der sonstigen Gläubiger im Insolvenzverfahren, was die Erstellung des Insolvenzplans behindern würde.
Die liquiden Mittel der EdW sowie die geplanten Beitragseinnahmen dieses Jahres reichen den Angaben zufolge nicht aus, um den geschätzten Bedarf an Entschädigungsleistungen zu decken. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sehe für einen solchen Fall vor, dass die EdW Sonderbeiträge erhebt oder Kredite aufnimmt. Die Höhe der Sonderbeiträge oder Sonderzahlungen bei Kreditaufnahme bemesse sich nach dem Verhältnis des zuletzt vom Wertpapierhandelsunternehmens zu zahlenden Jahresbeitrages zum gesamten Beitragsaufkommen. Den Sonderbeitrag müssten jene Institute leisten, die am Tag seiner Erhebung oder bei Sonderzahlungen zum Zeitpunkt der Zinszahlungen und der Kredittilgung der EdW zugeordnet sind. Derzeit seien insgesamt 750 Institute der EdW zugeordnet, darunter 646 Finanzdienstleister ohne Befugnis zum Zugriff auf Kundengeld und ohne Eigenhandel, also Vermittler und Vermögensverwalter.
Der Kassenbestand der EdW habe zum Jahresende 2006 rund 5 Millionen Euro betragen. Die Frage der Finanzierung des Entschädigungsfalls werde derzeit noch geprüft. Grundsätzlich müssten die der EdW zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen die Entschädigung im Insolvenzfall Phoenix Kapitaldienst GmbH finanzieren. Ein Institut könne mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ganz oder teilweise von Sonderbeiträgen befreit werden, wenn zu befürchten ist, dass durch die Zahlung des Sonderbeitrags in voller Höhe selbst der Entschädigungsfall eintreten könnte. Durch die Erhebung von Sonderbeiträgen dürfe es nicht zu einer wirtschaftlichen Überforderung der Institute kommen, heißt es weiter. Neben der EdW existierten zwei gesetzliche Entschädigungseinrichtungen, die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH, die 90 Prozent der Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften mit maximal je 20.000 Euro schütze, und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH mit einem entsprechenden Schutz bei öffentlich-rechtlich organisierten Einlagenkreditinstituten.
Die FDP hatte geschrieben, dass die Anleger bei Phoenix mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um Einlagen von insgesamt 300 Millionen Euro betrogen worden seien. Anhaltspunkte dafür, dass es auf Seiten der BaFin bei der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten im Fall Phoenix zu einem Fehlverhalten gekommen sei, sind für die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht ersichtlich.