Im Bundestag notiert: Das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige
Berlin: (hib/SUK) Das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/4361). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung die Auffassung teilt, dass ein Ausschluss von Drittstaatenangehörigen vom kommunalen Wahlrecht eine "rechtliche Benachteiligung von Nicht-EU-Bürgern" und damit ein "demokratisches Defizit" darstelle.