Korrekturen an der Gesundheitsreform im Omnibusverfahren
Berlin: (hib/MPI) Noch vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April will die Koalition Änderungen an dem Gesetz vornehmen. Die Fraktionen von Union und SPD brachten am Mittwoch im Gesundheitsausschuss mehrere Änderungsanträge ein. Im so genannten Omnibusverfahren sollen sie zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/4455) zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften behandelt werden. Nach Darstellung der Koalition beheben die Änderungsanträge technische und redaktionelle Fehler. So müsse etwa die Finanzierungsregelung für die Selbsthilfe zum 1. Januar 2008 und nicht - wie bislang in der Gesundheitsreform geregelt - zum 1. April 2007 außer Kraft treten, da es ansonsten zu einer Finanzierungslücke komme. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die zum eigentlichen Gesetzentwurf für kommenden Mittwoch geplante Anhörung um die Änderungsanträge zu erweitern und gegebenenfalls weitere Sachverständige einzuladen.
Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften ist es unter anderem, dass Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf des Verfalldatums eingesetzt werden können. Die Regierung verweist auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese Nadeln nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden könnten, solle dies künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden. Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind, heißt es. Schon bisher habe die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch für die Abgabe an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung.
Eine weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) betrifft die Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von In-Vitro-Diagnostika. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.