hib-Meldung
092/2007
Datum: 03.04.2007
heute im Bundestag - 03.04.2007
Regierung: Kommunalwahlrecht für Ausländer aus Drittstaaten nicht absehbar
16/4666) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4361), das Grundgesetz lasse es ist nicht
zu, durch ein einfaches Gesetz Angehörigen aus Drittstaaten
das aktive oder passive Wahlrecht für Kommunalwahlen
einzuräumen. Angesichts der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
im Bundestag und im Bundesrat könne eine entsprechende
Gesetzesinitiative nur im parteiübergreifenden Konsens
beschlossen werden. Dies sei gegenwärtig aus Sicht der
Regierung aber "nicht absehbar", heißt es.
Berlin: (hib/WOL) Die rechtlichen Voraussetzungen zur
Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer, die
keine EU-Bürger sind, sind weitgehend geklärt.
Erforderlich sei dafür eine Verfassungsänderung. Die
Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_092/08