Geistige Eigentumsrechte für Forschung und Innovation bewerten
Berlin: (hib/VOM) Die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte für Forschung und Innovation hat die Linksfraktion zum Gegenstand einer Kleine Anfrage ( 16/5014) gemacht. Nach Angaben der Fraktion ist umstritten, dass ein immer weitergehender Patentschutz zu mehr Innovationen führt. So habe das Fraunhofer-Institut 2003 festgestellt, dass das Motiv, für Unternehmen, Erfindungen patentieren zu lassen, in den vorangegangenen Jahren nicht nur der Imitationsschutz gewesen sei, sondern fast gleichwertig die Blockade der Entwicklung von Konkurrenten sowie die Steigerung des eigenen Ansehens. Es gebe auch Wissenschaftler, die der Meinung sind, dass vor allem "breite" Patentansprüche den Forschungswettbewerb gefährden. Verschiedene Unternehmen könnten sich die Forschungsbemühungen durch Patente gegenseitig blockieren, so die Fraktion.
Die Regierung soll sagen, was sie im Hinblick auf die geistigen Eigenturmsrechte beim G8-Gipfel der führenden Industriestaaten im Juni zur Diskussion stellen will. Gefragt wird, ob Patente unter gewissen Umständen die Forschung und Entwicklung behindern und verlangsamen können. Auch die Entwicklung des direkt kommerziell verwertbaren Anteils an der Hochschulforschung in den vergangenen Jahren interessiert die Fraktion. Überdies soll die Regierung die von kleinen und mittleren Unternehmen zum Teil geäußerte Sorge bewerten, dass Patente großer Konkurrenzunternehmen ihre Forschungsbemühungen blockieren können und dass sie wegen der damit verbundenen Kosten vor allem den großen Unternehmen zugute kommen.