Im Bundestag notiert: Verschärfung der Luftsicherheitsmaßnahmen
Berlin: (hib/MPI) Die Möglichkeit, Flüssigkeiten aus medizinischen Gründen an Bord eines Flugzeuges nehmen zu dürfen, stellt aus Sicht der Bundesregierung kein Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheitskräfte könnten sich etwa die Verwendung der Flüssigkeit vorführen oder sich ein entsprechendes ärztliches Rezept zeigen lassen, um das Missbrauchsrisiko zu reduzieren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4812) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4639). Weiter heißt es, bislang habe es gegen die im November 2006 in Kraft getretene Verschärfung der Luftsicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen 110 Beschwerden gegeben.