Anhörung zum Bafög-Gesetz
Berlin: (hib/SKE) Eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Bafög-Änderungsgesetzes ( 16/5172) veranstaltet der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 21. Mai ab 11.30 Uhr im Sitzungssaal E.200 des Paul-Löbe-Hauses. Eingeladen sind neun Experten, um über die soziale Lage von Studenten, den Gesetzentwurf und Perspektiven der Studienförderung Auskunft zu geben. Darunter sind Professor Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut, Achim Meyer auf der Heyde vom Deutschen Studentenwerk und Konstantin Bender vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften.
Im Vorfeld hatte es Beschwerden gegeben, als die Bundesregierung es in ihrem Bericht zur Überprüfung des Bafög ( 16/4123) aufgrund der allgemeinen Haushaltslage ablehnte, die Förderung anzuheben. Zuletzt war die Finanzhilfe im Jahr 2001 erhöht worden. Der Beirat für Ausbildungsförderung schrieb in seiner Stellungnahme zum Bericht, dass die Freibeträge um etwa 125 Euro und die Bedarfssätze um 48 Euro für Studenten und 36 Euro für Schüler erhöht werden müssten, um dieses Jahr das Förderniveau von 2002 zu erreichen. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist aber eine Pauschale für Kinderbetreuung, um Studentinnen mit Kind zu fördern. Studenten, die komplett im Ausland studieren möchten, sollen zukünftig auch Anspruch auf Bafög haben, ohne vorher ein Jahr in Deutschland studieren zu müssen. Eingeschränkt werden soll aber die Förderung von Abendschülern. Hier sollen nur noch diejenigen elternunabhängig Geld erhalten, die schon eine Berufsausbildung absolviert und mindestens ein Jahr gearbeitet haben.
In einem Antrag haben CDU/CSU und SPD ( 16/4162) die im Gesetzentwurf vorgesehenen Punkte gefordert. Das Studium solle nicht den Wunsch nach Kindern behindern. Praktika und Studiengänge im europäischen Ausland seien im Zeitalter der Globalisierung selbstverständlich und müssten gefördert werden, schrieben die Fraktionen. Ausländer, die seit langem in Deutschland lebten oder noch lange hier bleiben dürften, sollten zudem Geld erhalten können, ohne dass ihre Eltern zuvor eine bestimmte Zeit hierzulande Steuern gezahlt haben müssten. Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/3142) ein sofortiges "Baby-Bafög", mit dem Studentinnen mit Kind mit einer zusätzlichen Pauschale von 280 Euro monatlich gefördert werden sollten. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihren Anträgen ( 16/4157, 16/4158) eine Erhöhung des Bafög erreichen. Die Linke verlangt mindestens zehn Prozent höhere Freibeträge und Bedarfssätze. Studenten im Ausland sollten Studiengebühren erstattet bekommen und mehr Geld erhalten. Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssten abgeschafft werden, so die Linken. Die Grünen fordern, dass sich das Bafög künftig nicht an einer Regelstudienzeit orientiere, sondern flexibel eingesetzt werden könne. Die Bedarfssätze sollten möglichst schnell angepasst werden und in Zukunft regelmäßig erhöht werden.