Regierung erfüllt einige Bundesratswünsche zur Unternehmensteuerreform
Berlin: (hib/VOM) Zwölf der 37 Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ( 16/5377) hat die Bundesregierung zugestimmt, in weiteren zwölf Fällen sagt sie einer Prüfung zu und 13 Mal lehnt sie die Vorschläge ab. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor. Der Bundestag will die Unternehmensteuerreform am kommenden Freitag verabschieden.
Zugestimmt hat die Regierung Änderungen im Bereich so genannter Back-to-back-Finanzierungen, durch die progressiv besteuerte Einkünfte in solche Einkünfte umgewandelt werden sollen, die dem ab 2009 gültigen pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent unterliegen. Auf Vorschlag des Bundesrates soll die Abgeltungswirkung des künftigen pauschalen Steuersatzes auf Kapitaleinkünfte erst dann aufgehoben werden, wenn eine Beteiligung an einem Unternehmen von mindestens zehn Prozent statt, wie bisher vorgesehen, einem Prozent vorliegt. "Steuerschädlich" könne aber nur jemand auf ein Unternehmen einwirken, der eine entsprechende Beteiligung hält, was bei einem Prozent nicht der Fall sei, so die Länderkammer. Es geht dabei um die Besteuerung der Erträge des Kapitals, das dem Unternehmen vom Steuerpflichtigen überlassen wird. Ziel ist es, steuerliche Gestaltungen zu verhindern, bei denen aufgrund der Steuersatzspreizung betriebliche Gewinne etwa in Form von Darlehenszinsen "abgesaugt" werden und sich die Steuerbelastung auf den Satz der Abgeltungsteuer verringert.
Die Regierung ist auch damit einverstanden, dass die neuen Abschreibungsregelungen zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (Paragraf 7g des Einkommensteuergesetzes) bereits im Investitionsjahr 2008 zum Tragen kommen. Bei Investitionen vor 2008, für die noch die degressiven Abschreibungen in Anspruch genommen werden können, sollen die Sonderabschreibungen jedoch nach dem bisherigen Recht vorgenommen werden können. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen für Investitionen in diesem Jahr ohne vorherige Bildung einer Ansparrücklage die Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend machen können. Damit werde eine "ungerechtfertigte Inanspruchnahme" der bisherigen Ansparrücklage mit Blick auf die ab 2008 geltenden Steuersatzsenkungen vermieden.
Zugestimmt hat die Regierung ferner dem Vorschlag der Länderkammer, sicherzustellen, dass Erträge aus Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und nach jetzigem Recht steuerpflichtig wären, auch ab 2009 steuerpflichtig sind. Nach jetzigem Recht besteht beim Verkauf von Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, eine Steuerpflicht nur dann, wenn sie gegen einen Einmalbetrag abgeschlossen wurden, zur Sicherung eines Darlehens dienen oder wenn sie innerhalb von zwölf Jahren gekündigt wurden. Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sind nur im Erlebensfall und im Fall des Rückkaufs durch die Versicherungsgesellschaft steuerpflichtig. Die Unternehmensteuerreform zielt nun darauf ab, den Verkauf von Lebensversicherungsverträgen steuerpflichtig zu machen, wenn nach 2004 geschlossene Verträge nach 2008 verkauft werden. Dadurch würden vor 2005 geschlossene Verträge nicht erfasst. Der Bundesrat will damit eine "Besteuerungslücke" vermeiden.
Prüfen will die Regierung darüber hinaus einen Vorschlag der Länder, der die gesonderte Erklärung von Dividendenerträgen aus Investmentanteilen in der Einkommensteuererklärung entbehrlich macht. Erträge in- und ausländischer Fonds müssten nach der Regierungsvorlage auch künftig in der Einkommensteuererklärung immer gesondert angegeben und versteuert werden, argumentierte der Bundesrat. Die Vereinfachung durch die Abgeltungsteuer würde damit für zahlreiche Anleger entfallen. Empfohlen wird daher, auch die Abgeltungsteuer auf diese Dividenden durch Kapitalertragsteuerabzug einzuziehen. Damit könnte erheblicher Verwaltungsaufwand entfallen, heißt es zur Begründung.