Bessere Pflege und Betreuung in Altenheimen
Berlin: (hib/MIK) Für die Verbesserung der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen in Altenheimen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrundeliegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. In der Eingabe kritisieren die Petenten den Pflegenotstand in Altenheimen und fordern gesetzliche Maßnahmen, um die Qualität der Pflege zu verbessern. Sie kritisieren vor allem, dass die bei Kontrollen aufgedeckten Mängel in Pflegeheimen selbst bei "gefährlicher Pflege" nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen - noch nicht einmal den Angehörigen der betroffenen Personen gegenüber. Selbst bei schweren Mängeln und der Unfähigkeit, diese abzustellen, müssten diese Pflegeeinrichtungen nicht geschlossen werden. Die Petenten fordern daher eine Gesetzesänderung: Betreiber von Pflegeeinrichtungen mit schweren Qualitätsmängeln sollen öffentlich genannt werden dürfen. Außerdem müssten die Pflegeeinrichtungen zur Abstellung von Mängeln gezwungen werden können.
In der vom Petitionssausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung räumte das BMG ein, dass es "bedauerlicherweise" immer wieder Fälle von Qualitätsmängeln und fehlerhaften Verhalten in Pflegeeinrichtungen gebe. Das BMG habe jedoch keine rechtliche Kompetenz, um in solchen Fällen einzuschreiten. Dies sei vielmehr Aufgabe der zuständigen Organe der Länder (Heimaufsicht) und der Pflegekassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Sofern Anhaltspunkte für Straftaten vorlägen, sei dies Sache der Staatsanwaltschaft. Weiter wies das BMG darauf hin, dass die Heimaufsicht die Einrichtungen grundsätzlich jederzeit und auch unangemeldet überprüfen und bei Mängeln die erforderlichen Maßnahmen ergreifen könne. Das hierfür vorgesehene Instrumentarium reiche von der Beratung und dem Erlass von Anordnungen über das Verbot der Weiterbeschäftigung der Heimleitung oder von Mitarbeitern bis hin zur Untersagung des Heimbetriebs. Eine Vielzahl von Vorschriften regelt zudem die interne und externe Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeheimen. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Qualitätssicherungsgesetz habe die Rechte von Pflegebedürftigen weiter gestärkt und die Anforderungen an die Sicherung der Qualität erhöht. Das BMG vertritt die Auffassung, dass verallgemeinernde Aussagen mit dem Vorwurf, dass die Pflegeversicherung im Anliegen nicht gerecht werde, schwer- und schwerstbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft ein menschenwürdigeres Dasein zu ermöglichen, an der Wirklichkeit vorbeigingen. Gerade in den letzten Jahren sei in der interne Qualitätsentwicklung sehr viel geschehen.
Der Petitionssausschuss hält die Forderung nach mehr Transparenz in der Pflege für berechtigt. Die von den Petenten erstrebte "Stigmatisierung" der fehlerhaft handelnden Pflegeeinrichtungen könne jedoch zu einer Demotivierung des engagiert arbeitenden Pflegepersonals führen und sei deshalb fragwürdig. Die Abgeordneten waren der Ansicht, dass die Petition in die weiteren Überlegungen zur Pflegesicherung sofort mit einbezogen werden sollte.