FDP: Europäische Privat-Gesellschaft forcieren
Berlin: (hib/BOB) Die EU-Kommission wird in einem Antrag der FDP ( 16/5423) aufgefordert, so bald wie möglich Vorschläge zu präsentieren, um eine Europäische Privatgesellschaft (EPG) zu schaffen. Das Statut der EPG solle weitgehend gemeinschaftsrechtliche Regelungen enthalten, was folglich den Verzicht auf nationalstaatliches Recht enthalte. Es solle des Weiteren vorwiegend auf Fragen des Gesellschaftsrechts konzentriert sein und als Annex eine oder mehrere Mustersatzungen enthalten. Ferner fordern die Liberalen die Regierung auf zu prüfen, welche Auswirkungen ein originär europäischer und in sich abgeschlossener Status auf deutsche Unternehmen hätte. Hierzu soll dem Bundestag bis spätestens Mai 2008 ein Bericht vorgelegt werden.
Der Fraktion begründet ihren Antrag unter anderem damit, der Mittelstand habe derzeit aufgrund der unterschiedlichen Firmen-Rechtsformen in den Mitgliedstaaten der EU große Probleme, "kostengünstig und unbürokratisch" grenzüberschreitend tätig zu werden. Deshalb könne er die Vorteile eines Binnenmarkts nicht voll nutzen. Würde es EU-Firmen-Standards mit geringen Grundkosten geben, könnten die Mittelständler hohe Ausgaben für Beratung und Unternehmensführung einsparen. Zudem würden nach Ansicht der Liberalen nicht zu unterschätzende Barrieren fallen, Tochterunternehmen nach einem unbekannten gesellschaftsrechtlichen System in einem anderen EU-Staat zu errichten. Diese Skepsis sei, wie die Praxis zeige, auch begründet, weil die Verwendung einer ausländischen Rechtsform mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden sei, da die nationalen Vorschriften darauf nicht abgestimmt sei. Die EPG könnte daher eine europaweiten einheitlichen und deshalb verlässlichen Rechtsrahmen bieten, findet die FDP.