Gemeinschaftsaufgabe "Entwicklung der ländlichen Räume"
Berlin: (hib/MIK) Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" soll zur Gemeinschaftsaufgabe "Entwicklung der ländlichen Räume" ausgebaut werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/5503). Dazu soll die Bundesregierung die für die Förderung der ländlichen Räume zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe einsetzen und diese zukünftig so gestalten, dass eine "Förderung mit der Gießkanne" unterbunden wird. Stattdessen sollen als wesentliche Kriterien für eine Förderung die Erbringung klar benennbarer gesellschaftlicher Leistungen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Landschaftspflege, Naturschutz, Klimaschutz, Qualifizierung und Bildung sowie die Stärkung sozialer Ressourcen herangezogen werden. Weiter sollen auch vor allem kleine Unternehmen, die im Bereich der vor- und nachgelagerten Produktion der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft tätig sind, gefördert werden. Zudem soll die Bundesregierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung zu einer qualifizierten Fördermaßnahme mit einer dauerhaften Struktur- und Beschäftigungswirksamkeit für die gesamten Gemeinden weiter entwickelt wird. Agrarinvestitionen sollen grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn damit besonders hohe über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Standards in den Bereichen Tier-, Natur-, Klima-Umweltschutz erzielt werden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass es großer politischer Anstrengungen bedürfe, die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung aller ländlichen Regionen in Deutschland zu sichern. Die zur Verfügung stehenden Förderinstrumente würden dazu nicht ausreichen und die bisher bereitgestellten finanziellen Mittel würden zum Teil in die falschen Bereiche fließen. Die neu zu schaffende Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum müsse einem nachhaltigen Leitbild folgen, das die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ländlichen Räume mit den Anforderungen von Umwelt- und Naturschutz in Einklang bringe.