Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert
Berlin: (hib/VOM) Der Paragraf drei des Einkommensteuergesetzes, der die steuerfreien Einnahmen regelt, ist seit 1998 20 Mal geändert worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/5563) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/5470) hervor. Die mit den höchsten Steuermindereinnahmen verbundene Änderung war danach die zunehmende Steuerfreistellung von Arbeitergeberbeiträgen an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007. Die Mindereinnahmen wurden in diesem Fall auf 520 Millionen Euro beziffert. Zu den höchsten Steuermehreinnahmen führte der Antwort zufolge die Abschaffung des Freibetrages für Abfindungen im Zuge des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm aus dem Jahre 2005, das dem Staat zusätzliche 400 Millionen Euro einbrachte.
Zu dem Paragrafen sind laut Bundesregierung seit dem Jahr 2005 48 Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergangen, die von der Finanzverwaltung beachtet werden müssen. Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, habe von 1997 bis Ende Mai dieses Jahres 189 Entscheidungen zum Paragrafen drei getroffen, davon allein 28 im Jahre 2002 und jeweils 26 in den Jahren 2005 und 2006. Weitere Finanzgerichte hätten sich in diesem Zeitraum 360 Mal zu dieser Vorschrift geäußert, allein 50 Mal im Jahr 2005, 49 Mal im Jahr 2003 und 39 Mal im Jahr 2004. Da der Gesetzgeber teilweise bereits auf Gerichtsentscheidungen reagiert habe, sei fraglich, ob "alle gezählten gerichtlichen Entscheidungen gegenwärtig noch von Bedeutung sind", heißt es in der Antwort. Die Regierung weist im Übrigen darauf hin, dass sie in ihren Subventionsberichten regelmäßig darüber berichte, ob die einzelnen Befreiungstatbestände des Paragrafen drei noch ihre Berechtigung haben.