hib-Meldung
169/2007
Datum: 20.06.2007
heute im Bundestag - 20.06.2007
Im Bundestag notiert: Beruf des Tierheilpraktikers
16/5573) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5504) schreibt die Regierung, die Regelungen
im Tierschutz-, im Arzneimittel- und im Betäubungsmittelgesetz
zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zum Tierschutz
seien ausreichend. Aus dem Grundgesetz könne nicht das
Erfordernis abgeleitet werden, den Beruf des Tierheilpraktikers
einer spezialgesetzlichen Berufsregelung zu unterwerfen. Im
Übrigen unterliege die Ausübung dieses Berufes durch
andere Personen als Tierärzte weitgehenden rechtlichen
Beschränkungen, heißt es weiter.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält gesetzliche
Regelungen zur Einschränkung des Berufs des Tierheilpraktikers
nicht für notwendig. In ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_169/07