Im Bundestag notiert: Kriegsdienstverweigerungsgesetz
Berlin: (hib/SUK) Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz, das seit 1. November 2003 in Kraft ist, bewährt. Mit der Neuregelung habe man ein einheitliches Verfahren eingeführt, das für alle Antragsteller gelte und vom Bundesamt für Zivildienst durchgeführt werde. Damit werde eine "einheitliche Entscheidungspraxis" erreicht, heißt es in einer Unterrichtung ( 16/5400).