Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen auf sichere Rechtsgrundlage stellen
Berlin: (hib/BOB) Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen sollen auf eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/5846) vorgelegt. In ihm soll unter anderem geregelt werden, dass auch ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Als Voraussetzung gelte, dass die Behörden unter anderem den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Als solche kämen neben Mord und Totschlag vor allem Entführung, Vergewaltigung, Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften und schwerer Raub in Frage. Die Strafprozessordnung solle so geändert werden, dass das Abhören unzulässig sei, wenn es dem so genannten "Kernbereich der privaten Lebensführung" zuzuordnen ist. Erkenntnisse hieraus seien unverzüglich zu löschen. Die Regierung kommt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2005 nach.
Vorgesehen sei auch, dass die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen nachträglich unterrichtet werden. Unterbleibe diese, muss in bestimmten Fällen ein Gericht entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Auch unterbreitet der Entwurf Vorschläge, wie mit so genannten Verkehrsdaten - wie etwa die Nummer eines angerufenen Telefons oder Handys sowie der Beginn und das Ende einer hergestellten Verbindung - zu verfahren ist. Enthalten seien auch Regelungen über darauf bezogene statistische Erhebungen und Berichtspflichten. Der Entwurf stelle ferner klar, dass Geistliche, Anwälte als Verteidiger eines Beschuldigten und Mitglieder des Bundestages oder eines Landtages, die das Zeugnisverweigerungsrecht besäßen, vom Abhören ausgenommen sind. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürften nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber seien unverzüglich zu löschen.
Der Bundesrat unterbreitet der Regierung eine Reihe von Vorschlägen. Unter anderem wird angeregt, dass die Überwachung der Telekommunikation auch auf den Bereich der Bekämpfung von schweren Fällen der Betäubungsmittelkriminalität ausgedehnt wird. Zur Begründung führt die Länderkammer an, es handele sich vielfach um Taten im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Täter seien hierbei hoch organisiert und wirkten arbeitsteilig zusammen. Gerade in diesem Fall sei eine Aufdeckung der kriminellen Strukturen sowie der Tatnachweis häufig nur auf diesem Wege möglich. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, sie erachte diesen Vorschlag für "erwägenswert".