Im Bundestag notiert: Straftaten auf Autobahnrastanlagen
Berlin: (hib/SUK) Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Straftaten auf Autobahnrastanlagen in den vergangenen Jahren begangen wurden. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/6209) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6137) mit. Autobahnrastanlagen würden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht als gesonderte Tatörtlichkeit erfasst. Die Sicherheit der Reisenden werde vor allem durch Polizeistreifen gewährleistet.