Öffentliche Anhörungen zur Telefonüberwachung
Berlin: (hib/BOB) Zwei öffentliche Anhörungen zur Telefonüberwachung wird der Rechtsausschuss in dieser Woche veranstalten. Grundlage sind zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung ( 16/5846) und der Grünen ( 16/3827) sowie ein Antrag der FDP ( 16/1421). Am kommenden Mittwoch, 19. September, werden zur Neuregelung der Telefonüberwachung folgende Sachverständige gehört: die Berliner Rechtsanwältin Margarethe von Galen; Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichthof; Oberstaatsanwalt Ralf Günther aus Hannover; der Nürnberger Generalstaatsanwalt Roland Helgerth; der Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes, Benno H. Pöppelmann; Professor Klaus Rogall von der Freien Universität Berlin; der Rechtsanwalt Fredrik Roggan; Ernst Wirth von Bayerischen Landeskriminalamt aus München und Professor Christoph Gusy, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld innehat.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen auf eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage zu stellen. Dazu soll in dem Gesetzentwurf unter anderem geregelt werden, dass auch ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Als Voraussetzung soll dafür gelten, dass die Behörden unter anderem den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Die Strafprozessordnung soll daher so geändert werden, dass das Abhören unzulässig ist, wenn es dem so genannten "Kernbereich der privaten Lebensführung" zuzuordnen ist. Erkenntnisse hieraus sollen dem Entwurf zufolge unverzüglich gelöscht werden.
Die Grünen fordern, die Regelungen der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung umfassend zu überarbeiten. So will die Fraktion unter anderem den Katalog der entsprechenden Straftaten reduzieren. Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Journalisten, Rechtsanwälte (soweit sie nicht als Strafverteidiger ohnehin geschützt sind), Angehörige ärztlicher Berufe sowie Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen Schutz vor Telefonüberwachung genießen sollen. Ferner werde der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern und Angehörigen entscheidend gestärkt. Eine Gesamtreform der Telefonüberwachung verlangt die FDP-Fraktion. Diese müsse die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer der Maßnahmen in der Strafprozessordnung konkretisieren. Der Entwurf müsse ferner bestimmte grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern berücksichtigen.
Mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt sich die zweite Anhörung am Freitag, 21. September. Dazu werden folgende Sachverständige vor den Abgeordneten sprechen. Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt in München sowie Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, die bereits in der ersten Anhörung eingeladen sind. Zudem sprechen Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung; Christoph Fiedler vom Justitiariat des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger; Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten; Professor Christian Kirchner von der Humboldt-Universität Berlin, Rainer Liedtke, Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragter von e-plus Mobilfunk GmbH, der Rechtswissenschaftler Professor Michael Ronellenfitsch von der Universität Tübingen und Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein gehört. Der erste Teil der Anhörung findet am kommenden Mittwoch, 19. September, um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Die zweite Anhörung folgt am Freitag, 21. September, um 12 Uhr, ebenfalls im Paul-Löbe-Haus, Raum E.400.