Bundesregierung: Deutsch Rechtsordnung bietet Schutz vor Diskriminierung
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein umfassendes Verbot von Diskriminierung vorsieht, zu ratifizieren. Man sei der Meinung, dass "eine Ratifizierung keine unmittelbaren Rechtsfolgen für die deutsche Rechtsordnung auslösen würde", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6314) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4933). Man werde zunächst beobachten, wie die weitere Entwicklung der Ratifikation durch andere Staaten verlaufe und welche Haltung nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einnehmen werde. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die geltende deutsche Rechtsordnung Diskriminierungen "bereits umfassend" verbiete, insbesondere durch Artikel 3 des Grundgesetzes, an den Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht gebunden seien.
Im Rahmen des "Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007" habe sie insgesamt 21 Projekte zum Abbau von Ungleichheit und Diskriminierung gefördert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort weiter. Ein Großteil der Projekte sei als so genannte "Leuchtturmprojekte" ausgewählt worden, weil sie den vier Schlüsselbotschaften des Jahres - Rechte, Vertretung, Anerkennung und Achtung - Rechnung tragen würden und öffentlichkeitswirksam und überregional angelegt seien. Außerdem seien auch kleine, herausragende Projekte als "Musterprojekte" ausgewählt worden, die "in ihren Konzeptionen diese Zielsetzungen besonders gut spiegelten.
Zudem habe es in diesem bereits mehrere Veranstaltungen zum Thema gegeben: den ersten Gleichstellungsgipfel im Januar in Berlin, die Konferenz "Lebenslanges Lernen - Chancengleichheit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" im März in Leipzig, ein informelles Treffen der Gleichstellungs- und Familienminister im Mai in Bad Pyrmont, eine europäische Ministerkonferenz zur Integration behinderter Menschen sowie eine Tagung verschiedener Vertreter des Gesundheits- und Sozialwesens im Juni in Berlin.