Änderung der Wahlkreiseinteilung
Berlin: (hib/HAU) Im ergänzenden Bericht der Wahlkreiskommission vom 10. Juli 2007 für die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird eine Neueinteilung von Wahlkreisen in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt verlangt. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 16/6286). Grundlage der Forderung ist die im Bundeswahlgesetz festgelegte Regelung, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen muss. Damit soll sichergestellt sein, dass der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gewahrt bleibt und möglichst keine Überhangmandate aufgrund ungleicher Verteilung der Wahlkreise auf die Länder entstehen.
Als Folge des Berichtes der Wahlkreiskommission vom 29. November 2006 hatte schon das Land Niedersachsen einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten. Sachsen hingegen hatte einen Wahlkreis verloren. Entsprechend der dem ergänzenden Bericht der Kommission zur Verfügung stehenden Zahlen zum Stand der deutschen Bevölkerung am 31. Dezember 2006 verliert nun auch Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis, während Baden-Württemberg einen Weiteren erhält.