Im Bundestag notiert: Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft
Berlin: (hib/BOB) Mit der Höhe der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/6656). Die Fraktion möchte wissen, ob die Bundesregierung die Höhe der Haftentschädigung von derzeit 11 Euro je Hafttag noch für angemessen hält. Sie weist darauf hin, dass die Entschädigung seit 1988 nahezu unverändert geblieben ist.