hib-Meldung
259/2007
Datum: 18.10.2007
heute im Bundestag - 18.10.2007
Im Bundestag notiert: Mobilfunkbereich
16/6553) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6471). Die Verpflichtung eines
diskriminierungsfreien Zugangs von Diensteanbietern sei den
Mobilfunknetzbetreibern auferlegt worden, um den Kunden ein
größtmögliches Angebot an Mobilfunkdiensten zu
gewährleisten. Der Mobilfunkmarkt sei im Vergleich zum
Festnetzmarkt von einer höheren Wettbewerbsintensität
gekennzeichnet, heißt es weiter. Die Regierung habe sich
deshalb von Anfang an für eine moderate Regulierung im
Mobilfunkbereich eingesetzt. Verantwortlich für diese
Zugangsregulierung in beiden Bereichen sei die unabhängige
Bundesnetzagentur.
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hält die Verpflichtung
zum diskriminierungsfreien Diensteanbieterzugang im
Mobilfunkbereich für wettbewerbskonform. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_259/14