Ausschuss für Arbeit und Soziales/
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will vorerst nur die
Organisationsstrukturen der gesetzlichen Unfallversicherung
reformieren. Beim Leistungsrecht gebe es auch bei den
Sozialpartnern unterschiedliche Auffassungen, erörterte die
Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und
Soziales. Eine Reform dieses Bereichs werde deshalb verschoben. Der
Gesetzentwurf zum organisationsrechtlichen Teil solle
möglichst noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht
werden, so dass die parlamentarische Arbeit "Ende dieses, Anfang
nächsten Jahres" begonnen und im Jahr 2008 beendet werden
könne. Die Regierung legte dar, dass die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung als privater Verein mit hoheitlichen Aufgaben
versehen eingerichtet werden solle. Damit bleibe die Option
für eine spätere Organisation als Körperschaft
öffentlichen Rechts bestehen. Die Vorgaben für die Zahl
der Trägervereine sollten bis 2009 stehen. Die Zahl der
gewerblichen Berufsgenossenschaften werde voraussichtlich von 25
auf 9 reduziert. Bei den öffentlichen Berufsgenossenschaften
werde es wohl 16 in den Ländern und drei auf Bundesebene
(Post, Bahn, Unfallkasse des Bundes) geben. Als weitere
Reformaspekte nannte die Regierung die Neugestaltung des
Vermögensrechts und ein Konzept für
Altersrückstellungen sowie eine Neuregelung des
Insolvenzgeldes. Weiter hieß es von Seiten der Regierung,
dass das so genannte Überaltlastkonzept zur Neuregelung des
Lastenausgleichs realisiert werden solle. Nach diesem Vorschlag
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe würde jede
Berufsgenossenschaft Altlasten, das heißt Renten für
Unfälle und Berufskrankheiten aus früheren Jahren, nur
noch in dem Umfang tragen, den sie nach den Strukturen im aktuellen
Geschäftsjahr zu tragen hätte. Die über diesem
Betrag liegenden Rentenlasten, die Überaltlast, würden
unter allen Trägern solidarisch aufgeteilt. Die SPD-Fraktion
begrüßte in der Sitzung, dass der Leistungsteil
zunächst ausgegliedert werde und dass als
Organisationsstruktur für den künftigen Spitzenverband
die Körperschaft öffentlichen Rechts "vom Tisch" sei. Die
Unions-Fraktion bezeichnete die Geschichte der Unfallversicherung
in Deutschland als "Erfolgsstory". Dennoch sei es wichtig, "mehr
Effektivität" ins System zu bringen, insbesondere beim Thema
Entschädigung. Die Oppositionsfraktionen konzentrierten sich
in ihren Beiträgen vor allem auf zeitliche Aspekte der
geplanten Reform.