hib-Meldung
282/2007
Datum: 07.11.2007
heute im Bundestag - 07.11.2007
Kritik an Art und Höhe der Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten
16/6774) am Mittwoch deutlich wurde. Im
kommenden Jahr soll erstmals die Veränderung der Zahl der
Alg-II-Bedarfsgemeinschaften ausschlaggebend für die Anpassung
der Bundesbeteiligung sein. Nach der Anpassungsformel erfolgt bei
einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent
eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte. Danach
verringert sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung im
kommenden Jahr um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent, wodurch die
Bundesbeteiligung mit rund 3,9 Milliarden Euro um rund 400
Millionen Euro unter der diesjährigen Bundesbeteiligung liegt.
Die Leiterin des Sozialdezernats des Deutschen Städtetages,
Verena Göppert, wies darauf hin, dass die Kosten der
Unterkunft gestiegen seien, obwohl die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften rückläufig sei. Dies liege zum
einen an Kostensteigerungen bei der Energieversorgung und an der
Regelung, dass Unter-25-Jährige in der Regel keine eigenen
Bedarfsgemeinschaften mehr bilden dürften. Weiter hieß
es, die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung seien zwischen
Juli 2006 und Juni 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 12,5
auf rund 13,7 Milliarden Euro gestiegen, von denen die Kommunen
rund 70 Prozent zu tragen hätten. Der Rückgang der
Bedarfsgemeinschaften im selben Zeitraum von rund 3,98 auf 3,83
Millionen bilde die Kostenentwicklung deshalb nicht ab und die
Absenkung der Bundesbeteiligung um 400 Millionen Euro sei
"keinesfalls gerechtfertigt". Der Referent des Deutschen
Landkreistages, Markus Keller, fügte hinzu, die einzige
akzeptable Form der Berechnung sei bei Zugrundelegung der
tatsächlichen Kosten gegeben. Dem schloss sich auch die
Sachverständige des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge, Antje Wrackmeyer, an.
Ein weiteres Problem, so Keller, sei die steigende Zahl von
Erwerbstätigen mit Ansprüchen auf Unterkunftskosten nach
Hartz IV (so genannte Aufstocker). Dies lasse einen weiteren
Anstieg der Ausgaben befürchten. Till Müller-Schoell,
Wissenschaftler am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut der Hans-Böckler-Stiftung, warnte, wenn der Bund
seinen Anteil an den Wohn- und Heizkosten reduziere, sei dies ein
weiterer Rückzug aus der Verantwortung für
Langzeitarbeitslosigkeit, der zu Lasten der Kommunen und letztlich
zu Lasten der Alg-II-Bezieher gehe. Mit der Hartz-IV-Reform war
seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter
Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden
Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro
entlastet werden. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für
2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf
insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten
die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von
rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im
Gesetzentwurf.
Berlin: (hib/MPI) Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die
geplante Bundesbeteiligung an den Wohn- und Heizkosten von
Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) strikt ab. Im
Mittelpunkt der Kritik von Städten und Kreisen steht neben der
als zu gering erachteten Höhe der Bundesbeteiligung die neue
Anpassungsformel, wie in einer Anhörung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales zu einem entsprechenden Gesetzentwurf
der Koalitionsfraktionen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_282/07