1. Untersuchungssausschuss/
Berlin: (hib/KOS) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Aussage des
BKA-Mitarbeiters Paul Kröschel im Oktober 2001 die
Reiseplanung Mohammed Haydar Zammars an marokkanische Behörden
nicht in der Absicht übermittelt, dessen Festnahme in diesem
Land samt Transport in ein syrisches Gefängnis durch die CIA
zu ermöglichen. Vor dem Untersuchungsausschuss widersprach der
Zeuge zum Auftakt der Sitzung auch dem Vorwurf, das BKA habe durch
die Weitergabe der Reisedaten über die BKA-Verbindungsleute
vor Ort die Verhaftung des der Unterstützung terroristischer
Aktivitäten verdächtigen Deutsch-Syrers fahrlässig
in Kauf genommen. Er habe von den Verschleppungsaktionen und den
illegalen Verhörmethoden der CIA erst Ende 2002 erfahren,
erklärte Kröschel, der nach den Anschlägen von New
York am 11. September 2001 seit Oktober jenes Jahres die
BKA-Ermittlungen im Hamburg leitete. Zum Zeitpunkt der Flugreise
Zammars nach Marokko Ende Oktober 2001 habe man beim BKA vom
rechtswidrigen Vorgehen der CIA nichts wissen können. Der
Deutsch-Syrer sitzt seit seiner Festnahme in Marokko, von der das
BKA laut Kröschel erst im Laufe des Dezembers 2001 Kenntnis
erhielt, in einem als Folterknast geltenden syrischen
Gefängnis ein. In Damaskus wurde er im Februar 2007 u.a. wegen
Mitgliedschaft in der Moslembruderschaft zu zwölf Jahren Haft
verurteilt. Wie der Zeuge ausführte, wurde gegen Zammar, der
Kontakt zu der in die Attentate von New York verwickelten
"Hamburger Terrorzelle" unterhalten haben soll, Mitte Oktober 2001
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Verdachtsmomente
hätten jedoch nicht für einen Haftbefehl ausgereicht.
Auch hätte man eine Festnahme des Deutsch-Syrers zur
Verhinderung der Reise nach Marokko nicht rechtfertigen
können. Wie Kröschel sagte, wurden bei vorherigen
Auslandsreisen, die Zammar nach dem 11. September 2001 etwa in die
Türkei antrat, keine Daten an ausländische Stellen
übermittelt. Nach den Erklärungen des BKA-Mitarbeiters
wurden gegen den Deutsch-Syrer, der bereits seit Jahren unter
geheimdienstlicher Beobachtung stand, im Oktober 2001 im Auftrag
der Bundesanwaltschaft umfassende Observationen eingeleitet, zu
denen auch das Abhören von Telefonaten gehörte. Der Zeuge
betonte, dass aus Sicht des BKA bereits 1999 in Hamburg eine in die
Anschlagsplanungen von New York involvierte "Terrorzelle"
existierte. Damit widersprach Kröschel einer vom
FDP-Abgeordneten Max Stadler zitierten Einschätzung des
Verfassungsschutz-Präsidenten Heinz Fromm, wonach die
Attentate vom 11. September 2001 in Afghanistan geplant worden
seien.