hib-Meldung
290/2007
Datum: 12.11.2007
heute im Bundestag - 12.11.2007
Regierung: Kein Bearbeitungsmonopol für Bürgeranliegen
16/6785) auf eine Große Anfrage der
Linksfraktion (
16/2181). Obwohl das im Grundgesetz festgelegte
Grundrecht auf Beschwerden und Petitionen für
Staatsbürger für Beamte aufgrund ihres besonderen Dienst-
und Treuverhältnisses eingeschränkt sei, dürften sie
dennoch an politischen Einscheidungen Kritik üben und für
"Veränderungen der bestehenden Verhältnisse innerhalb der
verfassungsmäßigen Ordnung" eintreten.
Grundsätzlich gelte, dass Beamte, die Anträge oder
Beschwerden einbringen wollen, den Dienstweg einhalten müssen.
Das Dienstwegprinzip besage, dass "die Eingabe beim unmittelbaren
Vorgesetzten eingereicht werden muss, auch wenn sie an eine
höhere Stelle gerichtet ist und nur deren Entscheidung begehrt
wird. Das Dienstwegprinzip verbietet grundsätzlich den
direkten Weg in die Öffentlichkeit." Die Pflicht zur
Einhaltung des Dienstwegs bestehe nicht, wenn es um
außerdienstliche Angelegenheit geht, so die Regierung.
Insgesamt zeigt sich die Regierung zufrieden mit der Zusammenarbeit
mit dem Petitionsausschuss: Diese verlaufe "reibungslos". In ihrer
Vorbemerkung verweist die Regierung allerdings darauf, dass das
parlamentarische Petitionsverfahrensrecht eine Angelegenheit des
Bundestages sei. Werde das Petitionsrecht in einem Sinne
verstanden, der sowohl die Behandlung von Eingaben an das Parlament
als auch solche an die Regierung einschließt, sei dies eine
Sicht, "die den unterschiedlichen Funktionsbereichen von Regierung
und Parlament nicht gerecht wird". Die Praxis der Bundesregierung
und ihrer Beauftragten im Umgang mit Anliegen der Bürger
schwäche die Stellung des Petitionsausschusses des Bundestages
nicht. Die Verfassung kenne kein Monopol für die Bearbeitung
der Anliegen der Bürger. Grundsätzlich engagiere sich die
Regierung für eine Stärkung demokratischer
Beteiligungsrechte, etwa mit Programmen im Bereich der Bildung oder
dem Aufbau von Bürgerportalen.
Berlin: (hib/SUK) Beteiligen sich Angehörige der
Streitkräfte, Zivildienstleistende oder Staatsdiener an
Petitionen, die sich gegen ihren Dienstherren wenden, hat dies
keine Konsequenzen für sie. Derartige Fälle würden
von der Bundesregierung nicht erfasst, schreibt diese in ihrer
Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_290/04