Bundesrat lehnt Pläne für Wohnkostenbeteiligung ab
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat hält die für 2008 vorgesehene Bundesbeteiligung an den Hartz-IV-Wohnkosten der Kommunen für zu gering. In ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/7075) fordert die Länderkammer, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften orientieren müsse. Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinke, habe sich die Zahl der Wohnkosten erhöht. Dies liege vor allem daran, dass seit dem 1. Juli 2006 unter 25-Jährige nur noch im Ausnahmefall in eigene Wohnungen ziehen dürften, sich also die Kosten in den bestehenden Bedarfsgemeinschaften erhöhten, ohne dass ihre Zahl zunehme.
Nach dem gleichlautenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/6774) will sich der Bund im kommenden Jahr mit rund 3,9 Milliarden Euro an den Wohn- und Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) beteiligen. Dazu wird die Gesamtbeteiligungsquote auf durchschnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008 festgelegt. Erstmals ist dann die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften ausschlaggebend für die Anpassung der Bundesbeteiligung. In der Anpassungsformel ist festgelegt, dass bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte erfolgt.
Die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist laut Entwurf im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2005/Juni 2006 auf Juli 2006/Juni 2007 von 3,98 Millionen um 3,7 Prozent auf 3,83 Millionen zurückgegangen. Nach der Anpassungsformel verringere sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent. Diese habe im Jahr 2007 noch bei 31,8 Prozent bundesweit (35,2 Prozent für Baden-Württemberg, 41,2 Prozent für Rheinland-Pfalz und 31,2 Prozent für die restlichen Länder) gelegen. Für den Bund ergebe sich für 2008 eine finanzielle Entlastung von rund 400 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Mit der Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für 2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im Gesetzentwurf.