hib-Meldung
304/2007
Datum: 21.11.2007
heute im Bundestag - 21.11.2007
Bundesrat will Mindeststreitwert von 600 auf 1.000 Euro anheben
16/6970) zur Änderung der
Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes vor. Nach
Meinung der Länderkammer übersteigen die Kosten des
Rechtsstreits oft die Höhe des Streitwerts. Angesichts der
Tatsache, dass die personellen und sachlichen Ressourcen vor dem
Hintergrund knapper Haushaltsmittel begrenzt seien, gelte es,
Entlastung zu schaffen, wo dies möglich und
verfassungsrechtlich zulässig sei. Die Bundesregierung lehnt
den Vorschlag des Bundesrates ab. Die vorgeschlagenen
Einsparmaßnahmen in der Justiz dürften zu keinen
unnötigen und unvertretbaren Verkürzungen des
Rechtsschutzes für die Bürger führen. Sie
hätten ein Recht darauf, dass ihnen eine Überprüfung
erstinstanzlicher Urteile in angemessenem Umfang eingeräumt
werde. Derzeit seien rund 57 Prozent aller amtsgerichtlichen
Urteile durch die Berufung überprüfbar. Würden die
Vorschläge der Länderkammer Realität, würde
diese Quote auf unter 45 Prozent sinken. Nicht einmal jedes zweite
amtsgerichtliche Urteil wäre dann noch überprüfbar.
Die Regierung lehnt deswegen die "massive Verkürzung" des
Rechtsschutzes ab.
Berlin: (hib/BOB) Der Mindeststreitwert in Verfahren vor
Zivilgerichten und Arbeitsgerichten soll von 600 Euro auf 1.000
Euro steigen. Dies sieht der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_304/03