Regierung informiert über Anzahl der Kündigungen während der Elternzeit
Berlin: (hib/HAU) In der Antwort der Bundesregierung ( 16/7280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/7065) werden die in den Jahren 1998 bis 2006 in jedem einzelnen Bundesland beantragten und für zulässig erklärten Kündigungen während der Elternzeit aufgelistet. Entsprechend dieser, von den Ländern übermittelten Daten gab es 2006 in Baden-Württemberg 421 Anträge auf Kündigung, von denen 341 als zulässig erklärt wurden. Außerdem wurde gemeldet: Bayern (576 Anträge, 391 zulässig), Berlin (86 Anträge, 92 zulässig), Brandenburg (57 Anträge, 50 zulässig), Bremen (43 Anträge, 32 zulässig), Hamburg (126 Anträge, 100 zulässig), Hessen (193 Anträge, 130 zulässig), Mecklenburg-Vorpommern (28 Anträge, 19 zulässig), Niedersachsen (396 Anträge, 264 zulässig), Nordrhein-Westfalen (700 Anträge, 487 zulässig), Rheinland-Pfalz (137 Anträge, 92 zulässig), Saarland (37 Anträge, 27 zulässig), Sachsen-Anhalt (41 Anträge, 29 zulässig), Sachsen (183 Anträge, 133 zulässig), Schleswig-Holstein (136 Anträge, 99 zulässig), Thüringen (95 Anträge, 70 zulässig). Die Anzahl der Anträge auf Kündigungen stimmt unter Umständen nicht mit der Summe der für zulässig erklärten Anträge, aufgrund von Überträgen aus dem Vorjahr, überein. Wie es weiter heißt, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf an bundeseinheitlichen Regelungen zur Datenerhebung über Kündigungen während des Mutterschutzes und der Elternzeit.