Die Linke wendet sich gegen Anrechnung von Verpflegung auf Regelsatz
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will ausschließen, dass Arbeitslosengeld-II-Beziehern bei stationären Aufenthalten die Regelleistung gekürzt wird. In einem Antrag ( 16/7467) fordern die Abgeordneten, die Verwaltungspraxis der Grundsicherungsträger entsprechend zu ändern. Lediglich auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem Bundesarbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Deutschen Verein vom Oktober 2004 seien die Grundsicherungsträger gehalten, die Regelleistung um bis zu 35 Prozent zu kürzen. Begründet würde dies mit der Verpflegung der Betroffenen während einem stationären Aufenthalt etwa in einem Krankenhaus. Die Linksfraktion unterstreicht, für die Kürzung gebe es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Dies habe auch der Petitionsausschuss vor einigen Wochen ausdrücklich bestätigt. Die Abgeordneten richten sich mit ihrem Antrag ausdrücklich auch gegen eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die Anfang 2008 in Kraft treten soll. Nach dieser Bestimmung soll, so heißt es, bereitgestellte Verpflegung als Einkommen berücksichtigt und damit der Regelsatz gekürzt werden.