Im Bundestag notiert: Bemischungsquoten für Biokraftstoffe
Berlin: (hib/AS) Die Neuregelung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) enthält keine Bemischungsquoten für Biokraftstoffe. In der Antwort der Bundesregierung ( 16/8602) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8127) macht sie deutlich, dass die Quoten für Biokraftstoffe bereits mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt worden seien. Die 10. BImSchV ändere zudem nichts an den bestehenden Pflichten zur Einhaltung der Biokraftstoffquoten. Die neue Regelung schaffe lediglich mehr Flexibilität.