Im Bundestag notiert: Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes vorgelegt
Berlin: (hib/AS) Aufgrund der Ratifizierung zweier Änderungsprotokolle zum Pariser Übereinkommen auf dem Gebiet der Kernenergie hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes vorgelegt ( 16/9077). Darin werden unter anderem ein erweiterter Schadensbegriff definiert sowie Regelungen zum Gerichtsstand und zum Staatenklagerecht neu geregelt.