Entschädigung für kommunale Mandatsträger kann anrechnungsfähig sein
Berlin: (hib/MPI) Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger können laut Bundesregierung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. In ihrer Antwort ( 16/9530) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9135) stellt die Regierung klar, dass es sich bei der Aufwandsentschädigung um sozialversicherungsrechtlich relevantes Arbeitseinkommen handeln kann. Dies treffe zu, wenn die konkrete Ausgestaltung des Mandatsverhältnisses die Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfülle. Eine abhängige Beschäftigung liege in der Regel dann vor, wenn im Rahmen des Mandats auch oder ausschließlich Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. In diesem Fall sei der steuerpflichtige Teil einer Entschädigung etwa bei der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Ansonsten seien Entschädigungen für kommunale Mandatsträger keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit.