Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Die Untersuchungsergebnisse der
Arbeitsvermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern soll
laut Bundesregierung Ende des Jahres vorliegen. Das geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
16/9982) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/9853) hervor. Das Bundesarbeitsministerium
ist verpflichtet, die jeweilige Aufgabenwahrnehmung in den
Arbeitsgemeinschaften und den kommunalen Trägern im Vergleich
auszuwerten und dem Gesetzgeber über die Erfahrungen zu
berichten.