Die Kinderkommission gratuliert zur "Volljährigkeit" der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
Das Übereinkommen für die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Somit begeht die Konvention in diesem Jahr einen wichtigen Geburtstag: Sie wird volljährig! Zu diesem Geburtstag gratuliert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ganz herzlich.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein für die Rechte unserer Kinder: Sie sichert Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte des Schutzes, der Förderung und der Beteiligung zu.
Einige Länder haben die UN-Kinderrechtskonvention in ihren Verfassungen bereits verankert. Die Kinderrechte auch in Deutschland zu verankern, ist eines der größten Anliegen der Kinderkommission.
Unterstützung erhält die UN-Kinderrechtskonvention von der National Coalition - ein Zusammenschluss von rund 100 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Sie hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Miriam Gruß, erklärt zur „Volljährigkeit“ der UN-Kinderrechtskonvention: „Gerne hätten wir der Konvention zum 18. Geburtstag die Aufnahme in unser Grundgesetz geschenkt. Die Kinderkommission ist aber voller Zuversicht, dieses Geschenk nachträglich überreichen zu können.“
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