Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages will sich ein Bild vom Umgang mit NS-Raubkunst machen.
Der Ausschuss hat Sachverständige zu einer öffentlichen
Anhörung eingeladen, damit sie über Erfahrungen mit der
Restitution von Kunst- und Kulturgütern berichten, die von den
Nationalsozialisten beschlagnahmt oder unter dem Druck der
Verfolgung verkauft wurden. Grundlage dafür ist die
Washingtoner Erklärung, in der sich Deutschland u. a.
verpflichtet hat, solche Kunstwerke zu identifizieren, Unterlagen
und Archive der Forschung zu öffnen und die meist
jüdischen Vorkriegseigentümer bzw. ihre Erben ausfindig
zu machen.Die öffentliche Anhörung findet statt am
Zeit:
Mittwoch, 28. März 2007, 16
bis 18 Uhr
Ort:
im Paul-Löbe-Haus, Saal E
300
Die Abgeordneten interessiert, um wie viele Kunstobjekte es
eigentlich geht, wie oft Bilder, Skulpturen oder ähnliche
Kunstschätze an die ehemaligen Eigentümer
zurückgegeben wurden oder welche anderen fairen und gerechten
Lösungen gefunden wurden. Weitere Fragen sind auf die
Provenienzforschung gerichtet. Auch hier will das Gremium
Stärken und Schwächen der gegenwärtigen Praxis
ausloten.
Eingeladen sind als Expertinnen und Experten u. a.: Raimund
Bartella (Deutscher Städtetag), Dr. Michael Franz (Leiter der
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg), Georg
Heuberger (Jewish Claims Conference), Prof. Dr. h. c. Klaus-Dieter
Lehmann (Präsident der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz), Prof. Ludwig von Pufendorf und Dr. Monika Tatzkow
(beide Berlin).
Gäste – sofern sie nicht akkreditierte Journalisten
sind – werden gebeten, sich bis 26. März 2007 unter
Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Sekretariat des
Ausschusses anzumelden, Tel. 030 227 37773 oder per E-Mail:
kulturausschuss@bundestag.de.
Für Medienvertreter gelten die üblichen
Akkreditierungsregelungen des Deutschen Bundestages.
Bild- und Tonberichterstatter
werden gebeten, sich beim Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Handys ausschalten!
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