'Preis für gute Gesetzgebung' wird erstmals im Deutschen Bundestag verliehen
Ziel des Preises ist es, die Qualität gesetzgeberischer Akte zu fördern. Er ist mit 5.000 Euro dotiert. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung verleiht ihn mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Apfelbaum und würdigt damit beispielsweise gute Gesetze bzw. Gesetzentwürfe, besonders gelungene Teile eines Gesetzentwurfs, aber auch eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
Die diesjährigen Preisträger wurden von einer Jury ausgewählt, der unter anderem Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt und Prof. Dr. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, angehörten.
Folgende Preisträger hat die Jury ausgewählt:
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Preis: Der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes, 2. Fassung – 2006, von Professor Martin Henssler und Professor Ulrich Preis;
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Preis: Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen“ zur praxisnahen Vorbereitung des kommunalen Finanzmanagementgesetzes NRW, an dem u. a. das nordrheinwestfälische Innenministerium und Städte wie Brühl, Dortmund und Düsseldorf teilnahmen;
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Preis: Der „Jenaer Entwurf für eine Reform des parlamentarischen Petitionsrechts in Thüringen“ der Studenten der Seminargruppe „Petitionsrecht“ der Friedrich-Schiller Universität Jena.
Im Anschluss an die Preisverleihung, gegen 12 Uhr, wird es einen Empfang geben.
Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen. Für sie gelten die üblichen Akkreditierungsbedingungen des Bundestages.
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