Ausschüsse
16. Wahlperiode
Eduard Oswald, Vorsitzender
© DBT
"Die Bürger, die letzlich die Steuereinahmen des Staates aufzubringen haben, empfinden das deutsche Steuerrecht als zu kompliziert und undurchschaubar. In Deutschland ansässige Unternehmen weisen uns auf bessere steuerliche Rahmenbedingungen im Ausland hin. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages muss diese Bedenken ernst nehmen und bei seinen Gesetzesberatungen mit berücksichtigen."
Ich heiße Sie herzlich willkommen auf der Internetseite des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, dessen Vorsitzender ich seit November 2005 bin. Im Finanzausschuss der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD - wie auch im Plenum des Bundestages - die Stimmenmehrheit. Als Vorsitzender des Finanzausschusses bereite ich die Sitzungen des Ausschusses und deren Tagesordnungen - zum Teil nach Rücksprache mit den Obleuten und Sprechern der Fraktionen - vor und leite die Sitzungen. Der Finanzausschuss, mit 36 Parlamentariern einer der großen, ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages, befasst sich vor allem mit Gesetzentwürfen aus den Bereichen Steuerrecht, Geld- und Kreditwirtschaft, Kapitalmarkt sowie Börsen- und Versicherungswesen. Hierbei werden dem Finanzausschuss zunehmend auch Gesetzentwürfe zur Beratung vorgelegt, die auf Initiativen der Europäischen Union zurückgehen. Der Ausschuss pflegt daneben internationale finanz- und steuerpolitische Kontakte, etwa zur Europäischen Zentralbank, zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbank, zur Organisation für wirtschaflliche Zusammenarbeit und Entwicklung und selbstverständlich auch zu Finanzausschüssen anderer Parlamente. Sie sehen also, den Mitgliedern des Finanzausschusses und mir eröffnet sich ein breites Arbeitsgebiet, in dem unterschiedlichstes Fach- und Praxiswissen gefordert ist.
Wie Sie wissen, hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Finanzbereich für diese Wahlperiode viel vorgenommen. Der Finanzausschuss wird sich mit Gesetzesvorlagen befassen, die die Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren und damit Handlungsspielräume des Staates wieder herstellen sollen. In einem Dreiklang von "Sanieren, Reformieren und Investieren" - und dabei die Lasten gerecht auf alle Schultern verteilen - soll das hohe Defizit des Staatshaushalts und der sich hieraus ergebende Schuldendienst begrenzt werden. Dies sind wir auch den Generationen schuldig, die nach uns in diesem Land leben werden.
Wir müssen deshalb die Reform des Steuerrechts fortsetzen, das deutsche Steuerrecht vereinfachen und international wettbewerbsfähig gestalten. Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deswegen müssen wir das Unternehmensteuerrecht grundlegend fortentwickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren. Die Besteuerung nach der wirtschaflichen Leistungsfähigkeit bleibt der beherrschende Grundsatz im deutschen Einkommensteuerrecht. Er sichert eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger, weshalb die Koalition am linear-progressiven Einkommensteuertarif festhalten will. Dabei muss das Einkommensteuerrecht vereinfacht werden, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu erreichen. Mit der Steuervereinfachung ist ein Beitrag zu leisten, den Steuervollzug für Bürger, Unternehmen und Verwaltung spürbar zu erleichtern.
Der Abbau der Arbeitslosigkeit wird die zentrale Aufgabe und Verpflichtung der kommenden Jahre sein. Wenn wieder mehr Menschen Arbeit haben, verbessert dies auch die Lage der Finanz- und Sozialsysteme unseres Landes. Es ist deshalb eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, dass wir weiter am Aufbau eines international wettbewerbsfähigen "Finanzplatz Deutschland" arbeiten. Dieser ist eine Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute, kostengünstige Kapitalversorgung unserer Wirtschaft. Der deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potenzial, welches unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte weiter auszubauen ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unser Informationsangebot regelmäßig nutzen. Wir wollen Sie möglichst zeitnah z. B. über aktuelle Gesetzesberatungen des Finanzausschusses informieren. In der Rubrik "Öffentliche Anhörungen" informieren wir Sie regelmäßig über Sachverständigenanhörungen zu Gesetzentwürfen, die der Finanzausschuss berät. Hier finden Sie auch die schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen und Verbände und nicht zuletzt das Wortprotokoll der jeweiligen Anhörung. Hinweisen möchte ich Sie auch noch auf die Rubrik "Beschlussempfehlungen und Berichte" in der wir so rasch wie möglich - zum Teil noch am Abend der abschließenden Beratung zu einem Gesetzentwurf im Finanzausschuss - die dem Plenum vorzulegenden Beschlussempfehlungen einstellen.
Gern greifen wir Ihre Anregungen auf und beantworten Ihre Fragen. Sie erreichen den Finanzausschuss über die Email-Adresse finanzausschuss@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eduard Oswald
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/grusswort