SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU haben zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz eine Lösung miteinander verhandelt, die den Zahnersatz nicht sauber aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgliedert und in die Eigenverantwortung der Menschen gibt mit der Möglichkeit einer privaten, kapitalgedeckten Absicherung. Sie haben sich vielmehr für ein Beibehalten der Versicherungspflicht entschieden, der die Bürger entweder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dort allerdings zu einer Einheitspauschale für alle Krankenkassen, nachkommen können.
Dass eine saubere Lösung so nicht hinzubekommen war, war absehbar. Das Ganze wird erschwert durch das Versäumnis, eine Ermächtigung für die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit zu schaffen, um ihnen die Beitragsabführung der Pauschalen an die GKV zu ermöglichen.
Nun ist die Rede davon, den Zahnersatz in der GKV zu belassen, aber gleichzeitig den Arbeitgeberzuschuss für diesen Bereich zu streichen. Eventuell soll das erst zum 1. Juli 2005 vollzogen, dann aber gleichzeitig die für den 1. Januar 2006 geplante Sonderabgabe für das Krankengeld vorgezogen werden. Wer dabei auf der Strecke bleibt, sind die Versicherten und die Versicherer, die bereits umfangreiche Vorarbeiten für die Einführung der neuen Regelung getroffen haben. Die Gültigkeitsdauer getroffener politischer Entscheidungen von gerade einmal zehn Monaten führt zu einer steigenden Verunsicherung.
Richtig wäre es gewesen, den Zahnersatz komplett aus der GKV auszugliedern und es den Menschen freizustellen, sich in dem gewünschten Umfang privat zu versichern oder dem Risiko durch privates Sparen zu begegnen. Stückwerk hilft bei der Bewältigung der anstehenden Probleme im Gesundheitswesen nicht weiter. Benötigt wird ein grundlegendes Umsteuern in Richtung Wahlfreiheit, Wettbewerb und Nachhaltigkeit.
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