Juniorprofessur
Mit einer Novelle der „dienst- und
arbeitsrechtlichen Vorschriften im Hochschulbereich“ reagiert
die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. Juli, das die bundesweite Einführung der
Juniorprofessur für verfassungswidrig und das neue
Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 für nichtig
erklärt hatte. Um die Juniorprofessuren bundesrechtlich
abzusichern und Rechtsunsicherheiten für befristet
beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische
Arbeitskräfte an den Hochschulen zu beseitigen, hat die
Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gleich
lautend mit einem Koalitionsentwurf von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen ist. Demnach werde das geltende Hochschulrahmengesetz
modifiziert, um den Vorgaben aus Karlsruhe zu genügen.
Gesetzentwurf: Drucksachen 15/4229 und 15/4132
Bundeshaushalt 2005
In der Sitzungswoche vom 23. bis 26. November
wurde der Bundeshaushalt 2005 in letzter Runde beraten. Den Auftakt
machte die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2005 zusammen mit
einer Debatte um die mittelfristige Finanzplanung des Bundes
für die Jahre 2004 bis 2008. Wegweisend für die
Schlussdebatte waren die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zu
den Einzelplänen. Den Höhepunkt bildete die Debatte
über den Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes,
der von den Fraktionen traditionell zur Generalaussprache über
die Politik der Bundesregierung genutzt wird.
Gesetzentwurf: Drucksachen 15/3660 und 15/4304
Parteienfinanzen
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP streben bei den Parteienfinanzen nach mehr
Praxisorientierung und Transparenz. In ihrem Gesetzentwurf zur
Änderung des Parteiengesetzes geht es um Detailkorrekturen.
Diese sollen sicherstellen, dass die Neuregelungen entsprechend der
Absicht des Gesetzgebers aus dem Jahr 2002 „in der Praxis
umsetzbar sind und die notwendige Transparenz der Parteienfinanzen
gewährleisten“. So sollen die Bestimmungen über die
Rechnungslegung der Parteien präzisiert und ergänzt
werden. Unter anderem soll erstmals auch im Gesetzestext klar zum
Ausdruck gebracht werden, dass es sich bei der Rechnungslegung
weitestgehend um eine kaufmännische Bilanz handelt. Die
Neuregelungen, die die Rechnungslegung betreffen, sollen
rückwirkend bereits für das Rechnungsjahr 2004 angewendet
werden. Zugleich werde den Parteien mit einer
Übergangsregelung die Möglichkeit gegeben, die neuen
Bestimmungen bereits den Rechenschaftsberichten für das Jahr
2003 zugrunde zu legen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/4246
Erschienen am 15. Dezember 2004