Kirsten Tackmann, Die Linke.
Tierseuchenbekämpfung ist in der Bundesrepublik Landeshoheit, die Vollzugsbehörde ist der Landkreis. Diese ortsnahe Verantwortlichkeit hat Vorteile, sie ist für die Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen sogar zwingend erforderlich. Andererseits halten sich Tierseuchenerreger nicht an administrative Grenzen, sondern folgen Naturgesetzen, so dass ein einheitliches Vorgehen häufig die Voraussetzung für die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen ist.
Diese Einheitlichkeit wird aber oft durch die föderalen Strukturen erschwert. Wichtige Vorhaben, wie zum Beispiel das Mobile Bekämpfungszentrum oder das Tierseuchenbekämpfungshandbuch sind leider immer wieder im Kompetenzgerangel stecken geblieben. Auch die Frage, ob regional unterschiedliche Notfallpläne wirklich notwendig oder bundeseinheitliche Regelungen nicht effektiver und leichter umzusetzen sind, muss nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen neu gestellt werden. Die Notfallpläne, die bislang nur nicht-öffentlich im Tierseuchennachrichtensystem (TSN, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern) verfügbar sind, sollten öffentlich zugänglich sein und mit sinnvollem Informationsmaterial für die Bevölkerung ergänzt werden.
Es hat sich gezeigt, dass einer guten Ausbildung und angemessenen Ausrüstung der zivilen Katastrophenschutzkräfte wieder deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Dazu gehört aber auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen. Die Vernachlässigung dieser Aufgabe rächt sich nicht nur durch verspätetes Reagieren, sondern auch finanziell: den Einsatz des THW stellt der Bund auch in Rechnung.
Ebenso ist es dringend erforderlich, die Forschung hinsichtlich wissenschaftlicher Konzepte zur Prävention und zur Kontrolle von Infektionserregern bei Tieren deutlich zu verstärken, insbesondere zur Rolle von Wildtieren als Reservoir.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 20. März 2006
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