Dirk Manzewski, SPD
Mit dem „zweiten Korb“ zum Urheberrecht soll das Recht des geistigen Eigentums modernisiert und den Anforderungen unserer Informationsgesellschaft angepasst werden. Wir stehen vor der schwierigen Aufgabe, den unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Grundlegend muss hierbei eine Überlegung sein: Auch „geistiges Eigentum“ ist Eigentum. So ist angesichts knapper Kassen im Bereich Bildung und Wissenschaft der Wunsch nach mehr Spielraum zwar gut nachvollziehbar, dies darf jedoch nicht einseitig zulasten der Urheber gehen.
Aus diesem Grund sehe ich auch die Neugestaltung des pauschalen Urhebervergütungssystems kritisch. Soweit den Beteiligten nämlich jetzt die Bemessung der Vergütungssätze selbst vorbehalten bleiben soll, halte ich den Streit hierüber trotz verbesserter Schlichtungsmöglichkeiten für vorprogrammiert. Vor allem wird es problematisch sein, die tatsächliche Nutzung der einzelnen Gerätetypen, die zukünftig Maßstab für die Höhe der Vergütung sein soll, überhaupt festzustellen.
Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang auch die Festlegung der Vergütungsobergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises, da der Verkaufspreis weder etwas über die tatsächliche Nutzung der Geräte aussagt noch die Preise in irgendeiner Form vom Urheber zu beeinflussen sind. Als positiv muss jedoch die Möglichkeit gewertet werden, dass Urheber in Zukunft auch über ihre Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten verfügen können. Zu überprüfen ist in diesem Zusammenhang aber noch die Anwendung dieser Regelung auf Altverträge.
Neben vielen Regelungen für die Urheber enthält der Gesetzentwurf jedoch auch die für die Verbraucher wichtige Entscheidung, dass die Privatkopie im bisherigen Umfang zulässig bleibt. Den anstehenden Diskussionen stehen wir offen gegenüber.
Erschienen am 25. September 2006
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