Lukrezia Jochimsen, Die Linke.
Das Urheberrecht ist ein Recht für die Urheber und sollte es auch bleiben. Das ist für mich der entscheidende Gesichtspunkt in dieser Debatte. Dass es den veränderten Bedingungen der Informationsgesellschaft weiter angepasst werden muss, ist unstrittig. Strittig aber ist, wie es dabei zu einem fairen Ausgleich der Interessen von Kreativen, Verwertern und Nutzern kommen kann. Der vorliegende Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ leistet dies nicht. Die Fraktion Die Linke. wird ihm deshalb nicht zustimmen. Die Folgen für die verschiedenen Gruppen der Betroffenen müssen erneut diskutiert werden. Erhebliche Nachteile entstehen vor allem für die Kreativen.
Die Urheber müssen nun auch bei diesem Gesetzentwurf gravierende Einbußen hinnehmen. Die Neuregelungen zu den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (§§ 54, 54 a RegE) und zu den unbekannten Nutzungsarten (§ 31 Abs. 4 UrhG, §§ 31a und 32 c RegE) führen zweifelsfrei zu einer Schlechterstellung der Kreativen.
Das Anliegen des Urheberrechts, die Kreativen an der multimedialen Nutzungsmöglichkeit ihrer Werke zu beteiligen und ihnen eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen zu gewährleisten, wird damit infrage gestellt.
Mit dem Regierungsentwurf wird ein „Systemwechsel“ im Urheberrecht eingeleitet. Das Urheberrecht, das das Recht der Kreativen schützen soll, wird immer stärker den wirtschaftlichen Interessen der Kulturindustrie angepasst. Der Schutzgedanke des Urheberrechts wird aufgegeben und die Lösung des Interessenkonflikts zwischen Urhebern, Verwertern und Verbrauchern dem freien Spiel des Marktes überlassen. Dass die ökonomisch Schwächeren, die Kreativen, dabei verlieren müssen, liegt auf der Hand. Sie aber sind das Kostbarste, was diese Gesellschaft besitzt.
Erschienen am 25. September 2006
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