Deutsche Wurzeln hat die griechische Demokratie sicherlich nicht. Die Demokratie des neuen Griechenlands arbeitet aber auf deutschem Fundament. Das Parlamentsgebäude in Athen ist ein Werk des Münchener Architekten Johann Friedrich von Gärtner. Der Hofarchitekt von Ludwig I. erbaute den Palast zwischen 1836 und 1840 mit Geld aus dem bayerischen Staatsschatz als Amtssitz für Ludwigs Sohn Otto, der 1832 als 16-Jähriger König von Griechenland wurde. Lange währte die Wittelsbach-Dynastie in Griechenland freilich nicht. 1862 schickten die Griechen Otto zurück nach Bayern. Sein Palast wurde 1929 Sitz des Parlaments und ist seitdem der Mittelpunkt der wechselhaften griechischen Geschichte.
Nach den Erfahrungen der Militärdiktatur soll die griechische Verfassung heute vor allem eine stabile Regierung ermöglichen. Stark ist deshalb die Stellung des Premierministers, auch wenn er nach einem sehr eigenwilligen Verfahren bestimmt wird: Anders als der Bundeskanzler wird der Premier nicht gewählt. Vielmehr muss der Parteichef der stärksten Fraktion laut Verfassung automatisch vom Staatspräsidenten zum Regierungschef berufen werden. Erst nach der Vereidigung stellt er sich einer Vertrauensabstimmung im Parlament. Hier reicht es dann, wenn die absolute Mehrheit der Anwesenden für ihn stimmt. Will das Parlament den Premier hingegen zum Rücktritt zwingen, dann muss die Mehrheit der Mitglieder gegen den Regierungschef votieren.
Stabilisierend wirkt auch das Wahlrecht. Bis auf wenige Ausnahmen musste sich der griechische Premier bisher nur auf seine eigene Partei stützen. Und die griechischen Regierungschefs haben noch einen weiteren Weg gefunden, die Abgeordneten an sich zu binden. Über 50 oder rund ein Fünftel der Mitglieder der Mehrheitsfraktion darf bei der Machtübernahme auf einen Posten in der Regierung hoffen.
Text: Matthias Rumpf
Foto: picture-alliance
Erschienen am 18. April 2005
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