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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: (4) Plenum
Gültig ab: 28.01.2004 00:00
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(4) Plenum

Unter einem Plenum wird jeweils die Vollversammlung aller Mitglieder eines Gremiums verstanden. Dieses kann sich zwar in verschiedene Arbeitsgruppen und Ausschüsse aufteilen, um Fachfragen gezielt und intensiv beraten zu lassen. Entscheidungen für das Ganze werden jedoch von den Untergremien selten gefällt werden können. Im Bundestag bezeichnet das Plenum die Vollversammlung aller Abgeordneten. Plenarsitzungen sind Zusammenkünfte von potenziell allen Mitgliedern des Bundestages, sie finden grundsätzlich im Plenarsaal des Bundestages statt.


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