Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Verpackungsmüll-Richtlinie ist mit der Billigung des im Vermittlungsverfahren mit dem EU-Ministerrat vereinbarten Kompromisses durch das Europäische Parlament angeschlossen worden. Dabei ging es zuletzt noch um das Zugeständnis an die drei Länder Griechenland, Irland und Portugal, welche die für 2008 gesetzten Recycling-Ziele erst zum 1. Januar 2012 erreichen müssen. Das Parlament setzte sich mit seinem Wunsch durch, dass weitere Konzessionen an einzelne Beitrittsländer im Wege des Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden sollen. Erreicht wurde von den Abgeordneten, dass der Begriff Wiederverwertung so eng gefasst wird, dass die Müllverbrennung nicht darunter fällt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn mit dem Verbrennen Energie gewonnen wird.
Mit dem Ergebnis soll eine Eindämmung der noch immer wachsenden Flut von Verpackungsmüll erreicht werden. Gegenüber der derzeitigen Regelung aus dem Jahr 1994 werden die Bestimmungen über den Prozentsatz der Vermeidung von Verpackungsabfällen, der Wiederverwendung sowie der Gesamtverwertung von gebrauchten Verpackungen deutlich angehoben. Da die Kosten für die stärkere Wiederverwertung automatisch auf die Industrie zurückfallen, erhoffen sich die Fachleute ein Umdenken in Richtung Vermeidung, was auch den Vorteil geringerer Sammel- und Transportkosten hat.
Die Mitgliedstaaten wurden zudem verpflichtet, für die Verwertung von Verpackungsabfällen eigene Mindestzielvorgaben festzulegen. Bedeutsam sei, dass in die Richtlinie die Förderung von Pilotprojekten zur Müllvermeidung aufgenommen wurde. Im einzelnen sieht die Richtlinie vor, dass, jeweils gemessen am Gewicht, mindestens 60 Prozent aller Verpackungsabfälle verwertet werden sollen, aber höchstens 75 Prozent, weil auf der Grundlage der Kosten-Nutzen-Rechnung darüber hinaus nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kein umweltpolitischer Nutzen mehr gegeben sei. Für die einzelnen Länder kann es dabei aber deutliche Abweichungen geben. Auch für die einzelnen Materialien gibt es erhebliche Unterschiede. So nennt die Kommission als Mindestvorgaben 60 Prozent bei Glas, bei Papier und Karton 55 Prozent, bei Metallen 50 Prozent, bei Kunststoffen dagegen nur 20 Prozent. Dieser niedrige Wert bei Kunststoffen erklärt sich daraus, dass das Einsammeln und Sortieren dieser Materialien sehr aufwendig, der Absatzmarkt für Recyclingprodukte dagegen noch sehr gering ist.
Enttäuscht zeigte sich das Parlament darüber, dass sich der Vorschlag der Kommission auf die Festlegung von Zielvorgaben für die Verwertung beschränkte, die bis zum 30. Juni 2006 erfüllt werden müssen. Es wurde kritisiert, dass andere Möglichkeiten der Müllverringerung und Verwendung, zur Herstellerhaftung oder zu neuen Konzepten erst in Zukunft aufgegriffen werden sollen.