Inneres. Verschoben hat die CDU/CSU in der Sitzung des Innenausschusses am 11. Februar die Abstimmung über ihren Antrag, die "Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge umgehend sicherzustellen" ( 15/1524). Die Union bezog sich dabei auf Aussagen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wonach in interfraktionellen Gesprächen versucht werden soll, eine gemeinsame Einigung zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben zu erreichen.
Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen in der Sitzung, durch Bereitstellung von 1 Million Euro noch im Jahr 2003 für die Unterstützung ehemaliger politischer Häftlinge habe sich der vorliegende Antrag der Union vom 8. September 2003 "eigentlich erledigt". Es sei zudem bedeutsam, dass in Zeiten, wo in allen Bereichen Leistungen gekürzt werden, hier zusätzliche Mittel bereitgestellt worden seien. Die CDU/CSU monierte eine Diskrepanz zwischen den Äußerungen der Koalitionsfraktionen im Ausschuss und dem Bericht der rot-grünen Bundesregierung: Während SPD und Bündnisgrüne im Ausschuss von den Verpflichtungen gegenüber ehemaligen politischen Häftlingen redeten, habe sich die Regierung in ihrem Bericht für die Abwicklung der Stiftung für politische Häftlinge bis Ende kommenden Jahres ausgesprochen.
Laut Koalition ist der Bericht eine wertvolle Grundlage für Entscheidungen. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen seien aber für niemanden bindend. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesregierung, dem Parlament seine Aufgaben in dieser Beziehung abzunehmen. Mit der Feststellung von Tatsachen im Bericht seien vielmehr die Mitglieder des Parlaments gefordert, eigene Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls eine gesetzgeberische Initiative zu ergreifen. "Es ist an uns, eine gerechte Lösung zu finden", sagte die SPD. Es könne aber nicht darum gehen, "immer nach dem gleichen Strickmuster neue Ansprüche und neue Forderungen draufzusatteln". Nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen gehe es im Grunde nun darum, gemeinsam zu schauen, was "wir interfraktionell schaffen können".
Die Unionsfraktion will nun das Ergebnis der interfraktionellen Gespräche abwarten. Sie betonte aber, die Stiftung für politische Häftlinge sei bereits derzeit "nicht mehr arbeitsfähig". Im Interesse bereits positiv geprüfter Anträge habe man Auszahlungen in Höhe von 370.000 Euro vornehmen müssen, wobei rund 255.000 Euro davon bereits aus dem Stiftungskapital entnommen worden seien. Mit den weiteren 1.000 bewilligungspflichtigen Anträgen fehlten danach etwa 1,5 Millionen Euro. Insgesamt ergebe sich damit ein Fehlbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro für rund 4.000 Anträge. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, die Betroffenen zu unterstützen. Besonders angesichts der Tatsache, dass den Tätern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr gezahlt werden müsse als ursprünglich vorgesehen, sei man verpflichtet, nun auch für die betroffenen Opfer umgehend eine halbwegs befriedigende und gerechte Lösung zu finden.